Nachbericht: Webgespräch zur Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz

Kinderschutz liegt in der Verantwortung unterschiedlicher Akteure. Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten zu können, bedarf es einer guten Zusammenarbeit an den Schnittstellen der verschiedenen Systeme. Im Rahmen des MeKidS.best Projektes hat am 19. Januar 2022 ein Webgespräch zum Thema „Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz: Gesundheitssystem, Jugendhilfe und Justiz“ stattgefunden. In der Veranstaltung wurden insbesondere die Rollen der Rechtsmedizin, des Jugendamtes und des Familiengerichts als wesentliche Akteure der Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz aufgezeigt.

In dem ersten Vortrag stellte Dr. med. Britta Gahr, Fachärztin für Rechtsmedizin und Leiterin der Ambulanz des Institutes für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Düsseldorf, sogenannte Red Flags der Kindeswohlgefährdung vor. Somit wurden den rund 130 Teilnehmenden bundesweit explizit Warnzeichen bzw. potentielle Indikatoren aufgezeigt, die auf mögliche Kindeswohlgefährdungen hindeuten.

Die häufigste Fehlerquelle in fehlgeschlagenen Kinderschutzfällen sind Defizite beim Austausch von Informationen und der Zusammenarbeit verschiedener Akteure. Prof. Dr. Brigitta Goldberg, Professorin für Jugendhilferecht, (Jugend-)Strafrecht und Kriminologie an der Ev. Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Bochum, bildete daher nicht nur die Aufgabenfelder des Gesundheitssystems, der Kinder- und Jugendhilfe und des Familiengerichts ab, sondern klärte in ihrem Vortrag auf, wann Fachkräfte Informationen an andere Akteure im Kinderschutzprozess unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften weitergeben dürfen.

Der Austausch innerhalb des Webgesprächs hat verdeutlicht, dass wir uns für eine gelingende Zusammenarbeit im Kinderschutz nicht bloß die Frage stellen sollten, wer trägt die Verantwortung, sondern wer träg welche Verantwortung.